Neue Wettanbieter in Deutschland – welche Marken wirklich auf der GGL-Whitelist stehen

Updated Oktober 2026
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Wer in Deutschland nach einem neuen Anbieter für Sportwetten sucht, stößt auf zwei völlig verschiedene Sorten von „neu“. Die eine bedeutet: eine Betreibergesellschaft hat beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Erlaubnis für Online-Sportwetten erhalten und steht seither auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Die andere bedeutet: eine Seite sieht frisch aus, wirbt mit einer Erlaubnis aus Curaçao, Anjouan oder Malta und taucht in Halle an der Saale in keiner Liste auf. Nur die erste Sorte ist Sportwetten mit deutscher Erlaubnis. Die zweite ist unerlaubtes Glücksspiel, auch wenn das Impressum Deutsch spricht.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einem Notizbuch mit handschriftlichen Notizen auf einem hellen Holztisch, daneben eine Tasse Kaffee im Morgenlicht.
Neobet: Die Greenvest Betting Limited ist Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis vom 9. Oktober 2020 sowie einer Folgeerlaubnis von Ende 2022.

Stand: 30. Oktober 2026; die Erlaubnisangaben wurden gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder abgeglichen.

Der Unterschied ist keine Formalie, er entscheidet über Rechte. Ein lizenzierter Anbieter muss die Sperrdatei OASIS abfragen, das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat über die Limitdatei LUGAS durchsetzen und Auszahlungen von einem Konto im eigenen Namen des Spielenden verlangen. Bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis existiert nichts davon. Kein OASIS-Eintrag, keine LUGAS-Grenze, kein deutscher Rechtsweg über die Aufsichtsbehörde. Der Anbieter ist auch nicht an das Sportwettprogramm gebunden, das die GGL genehmigt hat – was auf den ersten Blick nach mehr Auswahl aussieht und in der Praxis bedeutet, dass die Regeln des Betreibers die einzigen Regeln sind.

Markteintritte: Wie ein neuer Anbieter in Deutschland überhaupt neu wird

Ein Markteintritt in Deutschland läuft nicht über eine Ankündigung, sondern über einen Bescheid. Wer Sportwetten im Internet veranstalten oder vermitteln will, braucht die Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 27f Abs. 1 GlüStV, erteilt von der zuständigen Landesbehörde, überwacht von der GGL mit Sitz in Halle (Saale). Die Aufsichtsbehörde führt keine Pressearbeit über Neuzugänge, sie führt eine Liste. Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist der einzige belastbare Test, und in der Fassung vom 2. Oktober 2026 stehen dort 30 Einträge: 27 Halter mit einer Sportwetten-Erlaubnis, zwei davon zusätzlich für Pferdewetten, und drei Halter ausschließlich für Pferdewetten.

Ein großes Stadion unter Flutlicht, aus der Ferne über eine dunkle Wiese gesehen, die Lichtmasten spiegeln sich im Dunst der Abenddämmerung.
Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder führt für bet365 die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta (Stand der Liste: 2. Oktober 2026).

Wer die Liste aufmerksam liest, merkt schnell, dass „neu“ auf zwei Achsen existiert. Die erste Achse ist die Betreibergesellschaft: eine neue Marke kann von einer Firma betrieben werden, die seit dem Start des deutschen Lizenzregimes dabei ist. Die zweite Achse ist das Erlaubnisdatum der konkreten Domain. Beide Achsen auseinanderzuhalten ist der wichtigste Lesevorgang überhaupt, weil die Werbung lieber von der Marke spricht als von der Gesellschaft, die haftet.

Bei NEO.bet steht auf der Whitelist die Greenvest Betting Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis vom 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. Die Marke wirkt jung, das Erlaubnisdatum ist es nicht. Bei bpremium führt die Whitelist die Ladbrokes (Deutschland) Ltd mit Sitz in Gzira auf Malta, geführt unter der Registernummer C92799 nach den Nutzungsbedingungen in der Fassung vom 3. April 2023. Auch hier: eine Marke, die nicht nach Konzern klingt, und eine Gesellschaft, die zu einem der größten Wettkonzerne Europas gehört. Die Marke Wettarena wird laut ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema auf Malta angeboten – dieselbe Gesellschaft, die auf der Whitelist auch als Veranstalterin der Sportwetten unter Bet3000.de steht, dort mit Erstdatum 22. April 2026. Zwei Domains, ein Halter, zwei sehr unterschiedliche Erlaubnisdaten. Wer die zweite Marke für einen Neuling hält und die erste für etabliert, hat die Liste rückwärts gelesen.

Am anderen Ende steht LeoVegas. Die Whitelist führt die LVSports Limited mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21.10.2024 und für virtuelle Automatenspiele seit dem 27.02.2023. Die LeoVegas Group hatte den Start ihres Sportwettenangebots auf der deutschen Marke LeoVegas.de am 29. November 2024 bekannt gegeben, zusätzlich zu den dort bereits angebotenen virtuellen Automatenspielen. Das Angebot ist in allen 16 Bundesländern verfügbar, im Dezember lief dazu die Kampagne „Thrill Seeker“ in TV, Programmatic und Affiliate-Kanälen. Hier ist das Erlaubnisdatum tatsächlich frisch, und es steht für etwas: nicht eine neue Firma, sondern ein neues Produkt unter einer bekannten Marke.

Was folgt daraus für den Leser? Ein Erlaubnisdatum sagt, seit wann diese Domain Sportwetten anbieten darf. Es sagt nichts über die Größe des Unternehmens, nichts über die Qualität des Wettprogramms und nichts über die Auszahlungsgeschwindigkeit. Es sagt nur, dass die Aufsicht die Domain führt. Und es ist das einzige Datum auf der Whitelist, das überhaupt existiert: die Liste nennt Erteilungsdaten, nie ein Enddatum. Eine erste Erlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 fünf Jahre, doch wer aus einer Whitelist-Zeile ein Ablaufdatum herausliest, hat es hineingelesen.

Die Kehrseite derselben Buchführung: Nur die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis steht, darf Sportwetten annehmen. Ein Halter mit Slot-, Poker- oder Casino-Erlaubnissen besitzt damit andere Genehmigungen mit anderen Regeln. Bei Betway zeigt sich das Muster deutlich – Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.03.2021, Folgeerlaubnis vom 23.12.2022, dazu eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 02.10.2026. Drei Zeilen, drei verschiedene Erlaubnisse, ein Betreiber. Für das Sportwettenangebot zählt nur die erste davon.

Wenn die Marke älter ist als ihr deutscher Auftritt

Die Geschichte deutscher Wettlizenzen ist länger als die GGL. Das Land Sachsen widerrief am 10. August 2006 die Erlaubnis von bwin; am 13. Dezember 2007 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass die 1990 erteilte DDR-Erlaubnis weiterhin gültig sei. Interwetten durfte seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten, die Erlaubnis für Casinospiele in Schleswig-Holstein erteilte das dortige Innenministerium im Januar 2013. Diese Vorgeschichten erklären, warum manche heute gelistete Marke auf ein deutlich älteres Fundament zurückblickt, während die aktuelle Whitelist-Zeile trotzdem nur ein einziges Erlaubnisdatum trägt.

Ein leerer Papierwettschein und ein Kugelschreiber liegen auf einem aufgeräumten Schreibtisch neben einer Lupe, weiches Licht von einem Fenster.
Die GGL warnte am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten.

Bei Tipico kommt noch eine andere Ebene hinzu: Sitz im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta, gegründet 2004 von Oliver Voigt, Dieter Pawlik und Mladen Pavlovic gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Kuentzle. Ein Unternehmen mit deutscher Gründungsgeschichte und maltesischem Sitz – das ist in dieser Branche die Regel, nicht die Ausnahme, und es sagt nichts über die Erlaubnislage in Deutschland. Die steht in Halle, nicht in San Ġiljan.

Die Rangliste: Zehn Anbieter nach nachprüfbaren Kriterien geordnet

Ein Ranking, das sich an Werbebudgets hält, ist eine Anzeige. Ein Ranking, das sich an einer amtlichen Liste hält, ist wenigstens überprüfbar. Die folgende Ordnung richtet sich nach dem Lizenzstatus auf der Whitelist-Fassung vom 2. Oktober 2026, nach der Betreibergesellschaft, die dort steht, und nach dem Erlaubnisdatum der Sportwetten-Domain. Sie ist keine Empfehlung, sondern eine Reihenfolge, die ein Leser selbst nachschlagen kann. Wer die erste Zeile prüft und die letzte, hat beide Kontrollpunkte in der Hand.

Anbieter Whitelist-Status (Sportwetten) Betreibergesellschaft laut Whitelist Sportwetten-Erlaubnis seit
AdmiralBet Sportwetten-Erlaubnis für AdmiralBet Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnis 13.12.2022 und 29.07.2024
bet365 Sportwetten-Erlaubnis für bet365 Hillside (Europe) ENC 09.10.2020, Folgeerlaubnis 27.12.2022
Tipico Sportwetten-Erlaubnis für Tipico Tipico Co. Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnis 09.12.2022
Tiptorro Sportwetten-Erlaubnis für Tiptorro Torro Tec Limited 30.06.2021, Folgeerlaubnis 27.12.2022
NEO.bet Sportwetten-Erlaubnis für NEO.bet Greenvest Betting Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022
Interwetten Sportwetten-Erlaubnis für Interwetten Interwetten Gaming Limited 02.11.2020, Folgeerlaubnis 27.12.2022
ODDSET Sportwetten-Erlaubnis für ODDSET Oddset Sportwetten GmbH 18.11.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022
Betway Sportwetten-Erlaubnis für Betway Betway Limited 09.03.2021, Folgeerlaubnis 23.12.2022
bpremium Sportwetten-Erlaubnis für bpremium Ladbrokes (Deutschland) Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022
Wettarena Sportwetten-Erlaubnis für Wettarena I.B.C. Sportsbetting Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022

Die Spalte, die am meisten überrascht, ist die dritte. Unter den zehn Marken stehen acht verschiedene Betreibergesellschaften mit maltesischem Sitz, eine mit Sitz in San Giljan, die für ein Produkt mit deutschem Namen haftet, und ein deutsches Unternehmen. Wer haftet, ist nicht die Marke. Wer eine Reklamation, eine Auszahlungsbeschwerde oder eine Frage zum Datenschutz durchsetzen will, schreibt an die Gesellschaft, die in den AGB steht, nicht an die Marke, die im Werbebanner stand. Die Whitelist liefert genau diese Zuordnung, und sie ist der einzige Ort, an dem sie für alle Anbieter auf einmal nachlesbar ist.

Und die vierte Spalte erzählt die eigentliche Marktgeschichte. Vier der zehn Halter haben ihr Erstdatum am 09.10.2020, dem Tag, an dem das deutsche Lizenzregime praktisch anlief. Ein fünfter folgt knapp vier Wochen später, ein sechster im November 2020. Diese Anbieter sind neu für den Leser, aber nicht neu im Markt. Zwischen dem 09.03.2021 und dem 30.06.2021 liegen zwei weitere Erstdaten, und die jüngste Sportwetten-Erlaubnis der zehn gehört Betway aus dem Jahr 2021. Wer heute nach einem neuen Anbieter sucht, findet also nur einen schmalen Streifen wirklich später Markteintritte, und die jüngsten Bewegungen im Markt sind Neuzugänge von Marken aus dem Konzernumfeld oder Erweiterungen bereits vorhandener Domains.

Der Betrag, den ein Leser dabei nicht sieht, ist der Quotenschlüssel dieses Vergleichs. Kein einziger Wert in der Tabelle stammt aus einer Werbeseite, und keiner aus einem Testbericht. Alle vier Spalten sind aus einer amtlichen Liste ablesbar. Ein Ranking auf dieser Grundlage ist ein Vergleich von Fakten und nicht von Selbstdarstellung – was bedeutet, dass die Kriterien, die ein Buchmacher gern betonen würde, hier gar nicht vorkommen. Wo ein Konto tatsächlich schnell auszahlt, sagt die Spalte „Erlaubnis seit“ nicht.

Neue sichere Wettanbieter: Woran sich eine junge Marke in Deutschland messen lassen muss

Die Frage nach einem sicheren Anbieter wird in Deutschland nicht mit Vertrauen beantwortet, sondern mit einem Eintrag. Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist die einzige Prüfung, die zählt, und sie ist im Vergleich zu einer Werbeseite erfreulich langweilig: eine Domain, eine Gesellschaft, ein Datum. Wer neu ist und dort steht, ist erlaubt. Wer dort nicht steht und mit einer ausländischen Konzession wirbt, ist nicht erlaubt, gleichgültig wie professionell die Seite aussieht – eine Erlaubnis aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine Bedeutung.

Ein Punkt gerät dabei regelmäßig durcheinander: eine .de-Domain beweist gar nichts. Jede Domain auf der Whitelist ist eine .de-Domain, aber daraus folgt nicht die Umkehrung. Wer die Adresse kennt und die Liste nicht aufschlägt, hat nichts geprüft. Das Nachschlagen dauert eine Minute und ersetzt jedes Gütesiegel, das die Seite selbst aufklebt.

Das Sportwettprogramm: was lizenziert ist und was nicht

Erlaubt sind feste Wetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorfälle darin, als Einzelwette oder als Kombinationswette nach § 21 Abs. 1 GlüStV – und nur Wettenarten, die die GGL genehmigt hat, das sogenannte Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5. Der Katalog ist enger, als viele erwarten. Wetten auf soziale oder politische Ereignisse sind nicht zulässig, manipulationsanfällige Wetten ebenso wenig wie Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung nach § 21 Abs. 1a.

Livewetten regelt § 21 Abs. 4: Während eines laufenden Ereignisses sind nur Wetten auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen ähnlichen Bestandteil in Sportarten erlaubt, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball also ja, der nächste Satz im Tennis ja. Der nächste Punkt im Tennis und der nächste Korb im Basketball nein. Für einen Live-Wetter ist das der entscheidende Satz überhaupt, weil er erklärt, warum das Liveangebot lizenzierter deutscher Anbieter an manchen Stellen leer wirkt: nicht aus Nachlässigkeit, sondern auf Anweisung.

Verboten sind Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure beteiligt sind; nach der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich. Auch E-Sport fällt aus dem Rahmen: die GGL stellt fest, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist. Lizenziertes E-Sport-Wetten existiert in Deutschland nicht. Wer ein Portal findet, das E-Sport-Wetten mit deutscher Erlaubnis bewirbt, hat einen Widerspruch gefunden und keinen Anbieter.

Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Ein gesetzliches Höchstlimit pro einzelner Wette gibt es im Sportwettenbereich nicht. Und Cash Out? Dazu findet sich keine gesetzliche oder behördliche Regel – die Funktion ist allein Sache des jeweiligen Betreibers, mit allen Folgen für Preis und Bedingungen. Wer beim Ausstieg aus einer laufenden Wette einen Kurs akzeptiert, verhandelt nicht mit der GGL, sondern mit dem Anbieter.

Bußgeld, Blockade, Rückforderung: was auf ein illegales Angebot folgt

Wer Sportwetten für Menschen in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis anbietet, veranstaltet unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Die GGL warnte am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten „wie etwa Platincasino“. Gegen unerlaubte Angebote stehen der Aufsicht Untersagungsverfügungen, das Sperren von Zahlungsströmen und Netzwerkblockaden nach § 9 zur Verfügung.

Für Betreiber wird es strafbar: Veranstalten nach § 284 StGB bis zu zwei Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe, Werbung bis zu einem Jahr. Die Teilnahme nach § 285 StGB steht bis zu sechs Monate oder Geldstrafe. Was daraus für einzelne Spielende folgt, ist offen – eine Verfolgung von Mitspielenden ist nicht belegt, und weder eine Entwarnung noch eine Drohkulisse wäre an dieser Stelle ehrlich.

Zivilgerichtlich ist die Lage in Bewegung. Der Bundesgerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht (Az. I ZR 90/23); der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 hält Generalanwalt Nicholas Emiliou es in der Rechtssache C-530/24 grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten – mit der Ausnahme, dass Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das ist eine Rechtsansicht, kein Urteil, und niemandem ist damit eine Rückzahlung zugesagt. Wer heute bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis verliert, hat kein abrufbares Guthaben bei diesem Anbieter.

Der Sportwettensteuer von 5,3 % begegnet man in jeder Diskussion über Quoten. Sie wird nach §§ 16 bis 25 RennwLottG auf die Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ erhoben, nach §§ 17, 18, was rund 5,03 % des eingezahlten Betrags entspricht. Schuldner ist nach § 19 der Veranstalter der Wette, nicht der Wettende. Ob und in welcher Höhe er sie an die Quote weitergibt, entscheidet der Betreiber – und nur aus seinen eigenen Bedingungen lässt sich sagen, wie er es bei sich handhabt. Ein wichtiger Nebeneffekt: die Steuer fällt auch bei unerlaubten Anbietern an. Gezahlte Steuer ist kein Nachweis einer Erlaubnis.

Erlaubnisprüfung: Was die Whitelist zeigt und was ein ausländisches Papier wert ist

Die Whitelist ist eine Liste mit drei Angaben pro Zeile, und diese Kürze ist ihre Stärke. Sie nennt die Domain, die Sportwetten annehmen darf, die Gesellschaft, die dafür haftet, und das Erstdatum der Erlaubnis. Wer eine Marke prüfen will, sucht die Domain – nicht die Marke, nicht das Logo. Für Bet365 etwa führt die Whitelist die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex auf Malta, Stand der Liste 2. Oktober 2026. Das ist die Zeile, die zählt: eine Marke, eine Gesellschaft, ein Sitz, ein Datum.

Was die Liste nicht zeigt, ist so wichtig wie das, was sie zeigt. Sie führt kein Enddatum. Sie führt keine Anzahl der Kunden. Sie führt keine Auskunft darüber, ob ein Halter seine Verpflichtungen einhält – ein Eintrag dokumentiert die Erlaubnis, nicht das Verhalten, und deshalb ist eine Untersagung oder ein Bußgeld gegen einen gelisteten Anbieter kein Widerspruch zur Liste, sondern ein Vorgang daneben.

Die Zählung der Whitelist-Fassung vom 2. Oktober 2026 ist nüchtern: 30 Einträge, davon 27 Halter mit einer Sportwetten-Erlaubnis und drei ausschließlich für Pferdewetten. Zwei der 27 haben zusätzlich eine Pferdewetten-Erlaubnis. Für den Leser bedeutet das eine einfache Rechnung: der Kreis der legalen Sportwetten-Anbieter in Deutschland ist überschaubar, und die Zahl der Domains, die täglich mit deutschen Sportwetten werben, ist es nicht. Diese Lücke ist der Markt, um den es hier geht.

Ein Anbieter ohne Whitelist-Eintrag: was das konkret kostet

Ein Anbieter ohne deutschen Eintrag ist nicht automatisch betrügerisch, aber er ist ein anderer Vertragspartner. Die Website kann tadellos funktionieren, die Auszahlung kann pünktlich kommen, und trotzdem fehlen vier Dinge, die ein lizenzierter Anbieter gesetzlich leisten muss.

Erstens die Sperrdatei. Ein lizenzierter Anbieter muss OASIS nach §§ 8, 8a GlüStV bei der Registrierung und bei jedem Login abfragen. Ein Offshore-Anbieter ist mit OASIS nicht verbunden.

Zweitens das Einzahlungslimit. Das gemeinsame Limit von 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg wird über die Limitdatei LUGAS durchgesetzt, geregelt in § 6c Abs. 1 GlüStV. Ein Anbieter ohne Erlaubnis kennt LUGAS nicht.

Drittens die Treuhandlösung. Spielerguthaben liegen bei lizenzierten Anbietern auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto, und bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt, nach § 6b Abs. 6 und 7 GlüStV. Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis ein Guthaben stehen lässt, hat keine solche Zusage.

Viertens der Rechtsweg. Bei einem gelisteten Anbieter gibt es eine Aufsichtsbehörde mit Anschrift und eine zuständige Landesbehörde, die die Erlaubnis erteilt hat. Bei einem nicht gelisteten gibt es eine Konzession in einem Land, dessen Aufsicht für einen deutschen Spielenden praktisch nicht erreichbar ist.

Das ist die Bilanz, und sie ist unbequem für alle, die im Ausland höhere Limits suchen: Das ist genau der Vorteil, den der Offshore-Markt bietet. Ein Anbieter ohne LUGAS-Anbindung kann Einzahlungen zulassen, die ein lizenzierter Anbieter unterbinden muss. Nur erkauft man sich diese Freiheit mit dem Verzicht auf jedes der vier Rechte darüber. Wer sich dafür entscheidet, entscheidet sich informiert – und nicht, weil eine Seite „deutsche Lizenz“ ins Impressum geschrieben hat.

Spielerschutz: Die Pflichten, die jeder lizenzierte Anbieter trägt

Spielerschutz in Deutschland ist eine Reihe von Muss-Bestimmungen, keine Empfehlung. Die Teilnahme ist nach § 4 Abs. 3 GlüStV ab 18 Jahren möglich. Pro Anbieter gibt es ein Konto, und es gilt die Pflicht zur vollständigen Verifikation nach § 6a GlüStV. Vor der Verifikation darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden Spiel erlauben, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Wer sich über die Wartezeit wundert: sie ist die Zeit, in der die Identität geprüft wird, und ein Anbieter ohne Prüfung erspart sie einem, weil er niemanden prüfen will.

Das gemeinsame Einzahlungslimit und die Rolle von LUGAS

Das Standardlimit liegt bei 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg und wird über die Limitdatei LUGAS durchgesetzt – eine Grenze, die nicht pro Anbieter gilt, sondern für den Spielenden insgesamt. Ein Anbieter mit entsprechender Erlaubnis darf für eine einzelne Person ein höheres Limit setzen, bis zu 10.000 €, und zwischen 10.000 € und 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler. Das geht nur auf nachprüfbaren Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, eine Selbstauskunft genügt nicht. Absenken wirkt sofort, Anheben erst nach 7 Tagen. Diese 7 Tage sind die eigentliche Nachricht an dieser Stelle: Wer sein Limit morgen erhöhen will, kann es heute nicht ausgeben, und das ist Absicht.

Paralleles Spielen ist nach § 6h GlüStV über die Aktivitätsdatei untersagt. Zwei Konten bei zwei Anbietern, gleichzeitig bespielt, sind keine Grauzone, sondern ein Verstoß, den die Dateien sichtbar machen.

OASIS und der Panikbutton: die Werkzeuge, die ein neuer Anbieter anbieten muss

OASIS nach §§ 8, 8a GlüStV ist das bundesweite Sperrsystem. Es wird bei der Registrierung und bei jedem Login abgefragt, und es ist der Grund, warum eine einmal erklärte Selbstsperre nicht durch einen Anbieterwechsel umgangen werden kann. Wer eine Sperre mit benannter Dauer einträgt, ist mindestens drei Monate gesperrt; ohne benannte Dauer dauert die Sperre mindestens ein Jahr.

Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 GlüStV löst eine sofortige Sperre von 24 Stunden aus. Kein Antrag, keine Rückfrage, keine Wartezeit. Für jemanden mitten in einer Verlustserie ist das die einzige Funktion auf einer Wettseite, die sofort wirkt. Dass sie existiert und wo sie sitzt, ist deshalb eine praktische Frage – und ein Test, den man vor der ersten Einzahlung machen kann und nicht nach der letzten.

Die dritte Einschränkung betrifft die Zeit: Sportwetten sind bei lizenzierten Anbietern nicht rund um die Uhr für Werbung zugänglich, und das Werbeverbot von 06:00 bis 21:00 Uhr nach § 5 Abs. 3 Satz 1 GlüStV betrifft die Bereiche Slots, Online-Poker und Online-Casino-Spiele, nicht den Sportwettenbereich. In der Werbung für Sportwetten gilt dafür anderes: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung auf dem jeweiligen Sender, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, und keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz – § 5 Abs. 3 und 6 GlüStV. Wer Sportwetten-Werbung sachlich bewertet, sollte diese Unterscheidung kennen, weil die Debatte sie ständig vermischt.

Wer Hilfe sucht, findet sie außerhalb des Wettkontos: bei der Beratungsstelle vor Ort, in der Sperrdatei über den Anbieter und – bei allem, was über eine Sperre hinausgeht – bei einer Suchtberatung. Diese Adressen bleiben, was auch immer ein Anbieter mit seinem Namen schmückt. An diesem Punkt hört jede Pointe auf, und das ist gut so.

Willkommensangebote: Was ein Neukundenbonus wirklich verlangt

Der GlüStV enthält keine Vorschrift, die einen Sportwettenbonus festlegt oder begrenzt. Beträge, Umsatzbedingungen und Mindestquoten stammen ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Betreibers – es gibt also keine Behördenzahl, gegen die sich ein Angebot messen ließe, und keine Obergrenze, die einen Anbieter bremst. Wer ein Angebot prüft, prüft ein Dokument des Anbieters und nicht eine Vorschrift. Das ist der Ausgangspunkt, und er erklärt, warum zwei Neukundenangebote sich in ihrer Wirkung um ein Vielfaches unterscheiden können, obwohl auf beiden Seiten dieselbe Prozentzahl steht.

Wer ein solches Dokument zum ersten Mal liest, sucht die große Zahl und findet sie auch. Die große Zahl ist nicht die, die zählt.

Umsatzbedingungen, Mindestquote, Frist: die drei Zahlen im Kleingedruckten

Umsatzbedingungen beschreiben, wie oft der Bonus umgesetzt werden muss, bevor daraus eine auszahlbare Summe wird. Dabei ist die Bemessungsgrundlage entscheidend und nicht der Faktor: Manche Bedingungen rechnen den Bonus allein, andere Bonus plus Einzahlung, und derselbe Faktor bedeutet dann ein Vielfaches an Umsatz. Die zweite Zahl ist die Mindestquote. Sie legt fest, ab welchem Kurs eine Wette für den Umsatz überhaupt zählt. Wer gewohnt ist, auf Favoriten mit niedrigen Quoten zu setzen, entdeckt an dieser Stelle, dass seine Strategie den Bonus nicht bewegt – Wetten unterhalb der Mindestquote zählen nicht mit, und das ist keine Auslegung, sondern die Regel des Angebots. Die dritte Zahl ist die Frist. Sie ist die einzige, die unaufhaltsam arbeitet, und die einzige, die man nicht verhandeln kann.

Für die Freiwette, die als Gratiswette oder Freebet auftritt, gilt eine Besonderheit, die viele Leser erst merken, wenn es zu spät ist: Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, enthält der Gewinn nur den Nettoertrag der Wette. Gewinnt sie, kommt also nicht der Einsatz zurück, sondern die Differenz zwischen Auszahlung und Einsatz. Das ist kein Trick des Anbieters, sondern die Konstruktion, und es ist der Grund, warum eine „50 € Gratiswette“ nicht 50 € wert ist.

Eine Rechnung macht das konkret. Angenommen, eine Freiwette über 50 € wird auf eine Wette mit der Quote 2,10 gesetzt und das Angebot zählt zum Umsatz – dann bringt diese Wette bei Erfolg einen Nettoertrag von 55 €, und bei einem Markt mit einem Auszahlungsanteil von 95 % ergibt sich aus 50 € × (2,10 − 1) ÷ 2,10 × 0,95 ein durchschnittlicher Wert von rund 24,88 €. Diese Zahl ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten unter den genannten Annahmen. Sie sagt nichts darüber, ob diese eine Wette gewinnt.

Genau hier liegt die Enttäuschung, die die Werbung nicht erwähnt: Der durchschnittliche Wert einer Freiwette liegt deutlich unter ihrem Nennwert, und er liegt umso niedriger, je kleiner der Auszahlungsanteil des Marktes ist, auf den man setzt. Der Unterschied zwischen einer 50-Euro-Freiwette und einer 50-Euro-Gutschrift ist größer als der Unterschied zwischen zwei Anbietern.

„Bonus ohne Einzahlung“: was wirklich dahintersteckt

Angebote, die als Bonus ohne Einzahlung oder als Neukundenbonus ohne eigene Einzahlung auftreten, sind kein Geschenk, sondern ein Einstieg mit Bedingungen. Die Umsatzanforderung liegt dabei typischerweise höher im Verhältnis zum Betrag als bei einem einzahlungsabhängigen Bonus, und die Frist ist häufig kurz. Für einen Leser folgt daraus eine einfache Prüfreihenfolge: erst den Auszahlungsanteil des Marktes verstehen, auf dem der Umsatz erbracht werden muss, dann die Mindestquote, dann die Frist – und erst danach den Betrag.

Ein Angebot, das man in drei Tagen umsetzen muss, verleitet zu Wetten ohne Überlegung. Das ist der eigentliche Preis eines Bonus. Die Umsatzbedingungen bestimmen nicht, wie viel man gewinnt, sondern wie viel man setzen muss, und die beiden Zahlen werden in der Werbung gern verwechselt.

Die Steuer kommt noch dazu, denn der Auszahlungsanteil, mit dem der durchschnittliche Wert einer Freiwette sinkt, ist selbst eine Funktion der Marge – und in einer Quote steckt immer beides: die Einschätzung des Anbieters und sein Anteil. Bei Quoten um 2,00 auf ein Zwei-Weg-Ereignis ist der Anteil kleiner als bei einem Dreier-Markt, auf dem sich die drei Quoten zu einem größeren Rückbehalt summieren. Wer den Bonus auf einem breiten Markt umsetzt, zahlt mehr dafür als auf einem engen – ein Detail, das in keiner Bonusbeschreibung steht.

Eine Sache fehlt in jeder seriösen Betrachtung: die Zahl, die jeder Anbieter selbst kennt und keiner veröffentlicht – wie viele Bonuskunden ihren Umsatz innerhalb der Frist tatsächlich schaffen. Was nachvollziehbar bleibt, sind Umsatzfaktor, Mindestquote und Frist, und die lassen sich aus den Bedingungen ablesen, bevor man den ersten Einsatz setzt.

Einzahlung und Auszahlung: Die Kontenregel und warum sie das Angebot einschränkt

Zahlungen bei lizenzierten deutschen Anbietern laufen nach § 6b Abs. 4 GlüStV ausschließlich über ein Zahlungskonto im eigenen Namen des Spielenden bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut. Anonyme Zahlungsmittel sind nicht erlaubt. Das ist die Regel, die Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem lizenzierten deutschen Sportwettenmarkt heraushält – nicht eine Entscheidung des einzelnen Anbieters, sondern eine Vorschrift, und sie erklärt, warum die Suche nach neuen Wettanbietern mit Bitcoin oder mit anonymen Zahlungsarten im lizenzierten Bereich nicht zum Ziel führt. Wer Sportwetten mit Bitcoin als deutscher Lizenz sucht, sucht eine Kombination, die es in dieser Form nicht gibt.

Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dagegen seine eigene Angelegenheit und nur aus seinen Bedingungen verlässlich zu erfahren. Ob ein bestimmtes Verfahren verfügbar ist, ob eine Methode nur für Einzahlungen dient oder auch für Auszahlungen, und ob es Mindestbeträge gibt, entscheidet der Betreiber. Aus der Kontenregel folgt eine praktische Konsequenz, die viele erst bei der ersten Auszahlung treffen: Das Konto, von dem eingezahlt wird, muss auf den eigenen Namen laufen. Eine fremde Karte oder das Konto eines Familienmitglieds genügt der Regel nicht, und eine Auszahlung auf ein Konto, das nicht zur verifizierten Identität passt, ist der häufigste Grund für eine stockende Auszahlung.

Wie lange eine Auszahlung bei einem konkreten Anbieter dauert, ist in dessen Auszahlungsbedingungen dokumentiert. Wer eine Reise antritt und das Guthaben vorher braucht, sollte diese Bedingungen direkt beim Anbieter prüfen, statt sich auf allgemeine Angaben zu verlassen.

Auszahlungsdauer: Was die fünf Werktage bedeuten

Die einzige belastbare Zahl zur Auszahlungsdauer in diesem Markt ist die gesetzliche: Bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt, nach § 6b Abs. 6 und 7 GlüStV. Das ist eine Frist für einen bestimmten Vorgang, keine Zusage für jede Auszahlung – und wer das verwechselt, wartet auf Geld, das keiner Frist unterliegt.

Was die Frist in der Praxis für den Spielenden bedeutet: Sie schützt das Guthaben, sie beschleunigt es nicht. Und sie gilt für lizenzierte Anbieter, was ein weiterer Grund ist, warum die Zugehörigkeit zur Whitelist vor der ersten Einzahlung geprüft gehört und nicht danach.

Auszahlungen erfolgen außerdem erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses. Wer mitten in einem Spiel aussteigen will, kann Cash Out nutzen – sofern der Anbieter die Funktion hat. Eine behördliche oder gesetzliche Regel dazu gibt es nicht, und damit auch keine einheitliche Praxis, keinen Schutz gegen ungünstige Kurse im entscheidenden Moment und keine Auskunft darüber, ob Cash Out während einer Live-Übertragung überhaupt angeboten wird. Es ist ein Zusatz des Betreibers, und Zusätze fallen zuerst weg, wenn ein System belastet ist.

Die Anbieter im Einzelnen: Zehn Marken mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis

Jede der folgenden Marken steht mit ihrer Sportwetten-Domain auf der Whitelist-Fassung vom 2. Oktober 2026. Die Reihenfolge folgt dem Markteintritt und der Betreibergesellschaft, nicht einer Bewertung des Wettprogramms. Wer hier sucht, sucht zuerst die Zeile, die zählt: die Domain unter der Sportwetten-Erlaubnis.

AdmiralBet: zwei Folgeerlaubnisse und ein Slot-Angebot daneben

Die Whitelist führt für AdmiralBet die Greentube Betting Malta Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und vom 29. Juli 2024. Für virtuelle Automatenspiele besteht eine Erlaubnis seit dem 28. September 2022.

Die zweite Folgeerlaubnis im Jahr 2024 fällt auf, weil sie kein Erstdatum ist. Die Erlaubnis für die Sportwetten-Domain wurde also nachträglich angepasst oder bestätigt – für den Leser ein Hinweis darauf, dass die Aufsicht diese Domain über die Jahre weiter geführt hat und nicht nur einmal am Anfang. Die Slot-Erlaubnis daneben ist eine andere Genehmigung mit anderen Regeln und sagt nichts über das Sportwettenangebot; wer die beiden in einen Topf wirft, prüft die falsche Zeile.

Die Trennung von Sportwetten-Erlaubnis und Automatenspiel-Erlaubnis ist hier gut zu besichtigen. Dass ein Haus beides darf, macht die Slot-Lizenz nicht zu einem Beleg für die Qualität des Sportwettprogramms.

bet365: die Hillside (Europe) ENC und ein Name, den jeder kennt

Für Bet365.de führt die Whitelist die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex auf Malta, Stand der Liste 2. Oktober 2026. Die Sportwetten-Erlaubnis steht dort seit dem 09.10.2020, mit einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022.

Der Name auf der Liste ist nicht der Name auf dem Trikot. Wer bei einem Problem nach Ta’Xbiex schreiben müsste, hätte den falschen Adressaten gewählt – die Angabe identifiziert die haftende Gesellschaft, sie ist kein Kundenservice-Hinweis. Ein Anbieter mit dieser Marktbekanntheit profitiert davon, dass die Whitelist-Zeile seit 2020 unverändert steht: sie ist der einzige Teil seiner Kommunikation, den er nicht selbst formuliert.

Viel Bewegung ist bei diesem Erlaubnisdatum nicht zu erwarten, und das ist die eigentliche Information. Je länger eine Domain unter derselben Erlaubnis läuft, desto weniger Anlass gibt es, sie als neues Angebot zu lesen.

Tipico: deutsche Gründer, maltesischer Sitz, ein laufendes Verfahren

Die Tipico Co. Ltd. hat ihren Sitz im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta und wurde 2004 von Oliver Voigt, Dieter Pawlik und Mladen Pavlovic gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Kuentzle gegründet. Auf der Whitelist steht die Tipico Co. Limited mit einer Sportwetten-Erlaubnis für Tipico seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 09.12.2022.

Der Sitz in San Ġiljan und die deutsche Gründungsgeschichte gehören beide in dasselbe Bild, und interessanter als die Gründung ist inzwischen ein anderes Verfahren: Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht (Az. I ZR 90/23). In dem Verfahren geht es um mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018. Der Ausgang ist offen, und wer heute irgendetwas über die Rückzahlung alter Einsätze sagt, rät.

Für die Bewertung des heutigen Angebots ändert das nichts an der Erlaubnislage. Die Whitelist-Zeile ist gültig, und ein laufendes Verfahren ist kein Erlaubnisproblem.

Tiptorro: die jüngste Erlaubnis im vorderen Feld und ein App-Name

Die Whitelist führt für Tiptorro die Torro Tec Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 30.06.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Im App Store wird die Tiptorro-App von der Torro Tec Limited aus Malta angeboten, die sich dort als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder beschreibt.

Diese Selbstbeschreibung ist korrekt, und das ist bei einer mobilen Bewerbung nicht selbstverständlich. Eine App, die mit einer deutschen Erlaubnis wirbt, muss sich an der Whitelist messen lassen, und hier hält die Aussage dem Vergleich stand. Das Erlaubnisdatum vom 30.06.2021 macht Tiptorro zu einem der jüngeren Einträge der zehn – jünger als die Gründungswelle vom Oktober 2020, älter als Betway.

Wer ein Sportwettenangebot vor allem am Telefon nutzt, findet hier eine Marke, deren gesamter deutscher Auftritt jung ist. Ob die App den Test einer Livewette während eines Spiels besteht, hängt an einer Frage, die kein Erlaubnisdatum beantwortet: ob der Anbieter die nach § 21 Abs. 4 GlüStV erlaubten Livewetten überhaupt anbietet und in welcher Breite.

NEO.bet: junger Name, Erlaubnis aus der ersten Welle

Für NEO.bet ist auf der Whitelist die Greenvest Betting Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis vom 9. Oktober 2020 sowie einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022.

Der Name verspricht etwas, das das Datum zurücknimmt. NEO.bet gehört zu den Anbietern, deren Erlaubnis am ersten Tag des deutschen Lizenzregimes begann, und die Folgeerlaubnis von Ende 2022 fällt in dieselbe Woche wie bei mehreren anderen Häusern – eine Übergangsphase, nicht eine Neuerung. Für den Leser folgt daraus eine nützliche Unterscheidung: neu ist hier die Marke, nicht die Erlaubnis, und der Markenname ist kein Kriterium für irgendetwas außer der Gestaltung.

Wer die Marke für einen Neuling hält und deshalb mit einem schmalen Wettprogramm rechnet, wird die Whitelist-Zeile interessanter finden als die Startseite.

Interwetten: eine lange Vorgeschichte und ein Erstdatum von 2020

Für Interwetten führt die Whitelist die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne‘ Point in Sliema auf Malta, Stand der Liste 2. Oktober 2026. Das deutsche Erstdatum der Sportwetten-Erlaubnis liegt laut Whitelist beim 02.11.2020, mit einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022.

Die längere Vorgeschichte liest sich so: Die Interwetten Gaming Ltd. durfte seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten, und die Erlaubnis für Casinospiele in Schleswig-Holstein erteilte das dortige Innenministerium im Januar 2013. Ein Anbieter mit einer solchen Historie bringt zwei Dinge mit, die eine Neugründung nicht hat: Erfahrung mit deutscher Aufsicht und eine Betriebsgröße, die nicht von einem einzelnen Markteintritt abhängt. Das Erstdatum in der Whitelist bleibt trotzdem 2020, weil die Liste die aktuelle Erlaubnis führt und keine Vorgeschichte.

Die Casinospiel-Erlaubnis von 2013 ist keine Sportwetten-Erlaubnis. Wer sie zur Bewertung des Sportwettenangebots heranzieht, vermischt zwei Genehmigungen mit unterschiedlichen Regeln.

ODDSET: staatliche Wurzeln, ein Bescheid aus Darmstadt

Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte der ODDSET Sportwetten GmbH mit Bescheid vom 15.12.2022 die Erlaubnis für Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb. Aufsichtsbehörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Hansering 15, 06108 Halle (Saale).

Die Erlaubnis deckt ausdrücklich zwei Vertriebswege ab: Internet und stationären Vertrieb. Das ist bei den zehn Anbietern die klarste Zwei-Kanal-Erlaubnis, und sie erklärt, warum das Angebot von ODDSET anders aufgestellt ist als das einer reinen Online-Marke. Die Whitelist führt für ODDSET ein Erstdatum vom 18.11.2020 und eine Folgeerlaubnis vom 15.12.2022 – der Bescheid aus Darmstadt vom Dezember 2022 passt zu dieser Folgeerlaubnis, was die zwei Daten zu einer Zeile verbindet.

Wer den klassischen Weg über eine Annahmestelle einem reinen Onlinekonto vorzieht, findet hier die einzige Marke der zehn mit einer Erlaubnis für beide Wege. Der stationäre Vertrieb ist kein historisches Anhängsel, sondern Teil der Genehmigung.

Betway: eine späte Sportwetten-Erlaubnis und eine Casino-Erlaubnis aus 2026

Für Betway ist auf der Whitelist die Betway Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.03.2021, einer Folgeerlaubnis vom 23.12.2022 und einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 02.10.2026.

Der März 2021 macht Betway zum jüngsten Sportwetten-Erstdatum der zehn. Eine Erlaubnis für Online-Sportwetten erteilte das Regierungspräsidium Darmstadt am 9. März 2021, das Angebot an Kunden in ganz Deutschland umfassend; Betway-Geschäftsführer Anthony Werkman bestätigte die Erlaubnis in einer Mitteilung vom 10. März 2021. Der Unterschied zwischen dieser Erlaubnis und denen der Oktober-Gruppe ist erheblich für die Leseart der Liste: Betway trat rund fünf Monate nach dem Start ein, und das ist innerhalb dieser zehn Marken das jüngste Erstdatum.

Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 02.10.2026 ist dagegen brandneu und für das Sportwettenangebot ohne Bedeutung. Sie fällt nur insofern auf, als sie zeigt, dass die Whitelist sich laufend ändert und ein Blick auf ein Erlaubnisdatum nicht das ganze Bild eines Halters zeigt.

bpremium: eine Marke, ein Konzern, ein maltesisches Register

Die Ladbrokes (Deutschland) Ltd, Betreiberin von bpremium, hat ihren Sitz in Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira auf Malta, und ist unter der Registernummer C92799 geführt, nach den Nutzungsbedingungen in der Fassung vom 3. April 2023. Auf der Whitelist steht für bpremium eine Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 mit einer Folgeerlaubnis vom 21.12.2022.

Zwei Register, zwei Namen: die Whitelist nennt die Ladbrokes (Deutschland) Limited als Halter, die Nutzungsbedingungen nennen die Ladbrokes (Deutschland) Ltd mit einer maltesischen Registernummer. Für einen Leser ist das keine Unstimmigkeit, sondern der Normalfall, und der Nutzen liegt darin, dass beide Papiere denselben Adressaten für eine Beschwerde ergeben.

Der Markenname bpremium führt kaum zu einem Konzern, und das ist die nützlichste Information über diesen Eintrag. Wer die Marke liest und die Gesellschaft prüft, hat den Vorteil, den die Whitelist bietet, vollständig ausgeschöpft.

Wettarena: zwei Domains unter derselben Betreiberin

Die Marke Wettarena wird laut ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema auf Malta angeboten. Für Wettarena führt die Whitelist eine Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 mit einer Folgeerlaubnis vom 15.12.2022.

Dieselbe Gesellschaft steht auf der Liste auch als Veranstalterin der Sportwetten unter Bet3000.de, dort mit dem Erstdatum 22. April 2026. Das ist der aufschlussreichste Vergleich der zehn Einträge: eine Betreiberin, zwei Marken, Erlaubnisdaten mit fast sechs Jahren Abstand. Wer wissen will, wie uneinheitlich Markteintritte in Deutschland ablaufen, findet hier das Beispiel. Für die Bewertung der Marke Wettarena zählt die Zeile mit dem Erstdatum 2020; die zweite Zeile gehört zu einem anderen Angebot mit derselben Haftenden dahinter.

Wer bei einem Problem die Gesellschaft sucht, findet sie bei beiden Domains identisch. Die Marke wechselt, die Adresse nicht.

Merkur Bets und die weiteren Domains der Whitelist

Ein Blick über die zehn hinaus lohnt, weil die Liste zeigt, wie Marken wachsen. Die GGL führt Merkurbets.de mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 6. November 2023; Betreiberin ist die Merkur Bets Malta Limited mit Sitz in Level 3, St Julians Business Centre, St. Julian’s auf Malta. Dieselbe Gesellschaft steht auf der Whitelist auch für die Sportwetten-Domains Merkur-sports.de und Xtip.de (erstmals 9. Oktober 2020, Folgeerlaubnis 22. Dezember 2022) sowie für Merkurslots.de (Sportwetten ab 6. November 2023).

Zwei Muster sind daran zu erkennen. Zum einen lagern Anbieter mehrere Domains unter einer Betreibergesellschaft zusammen: wer eine Marke prüft, prüft eine Domain, und eine zweite Domain desselben Halters ist noch keine zweite Erlaubnis. Zum anderen sind Erlaubnisse über Jahre gestaffelt – die älteste Zeile geht auf den 09.10.2020 zurück, die jüngste auf 2023. Wer heute eine Marke als neu entdeckt, findet bei genauerer Prüfung häufig eine Domain mit langer Vorgeschichte daneben.

Auch Betano.de gehört in dieses Bild. Die Whitelist führt die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan auf Malta, Stand der Liste 2. Oktober 2026. Die Betkick Sportwettenservice, ein österreichisches Unternehmen im Besitz von Stoiximan, erhielt im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und bietet über die Domain Betano.de Wetten an. Auch hier: eine Marke mit jüngerem Auftritt und eine Erlaubnis von 2021, die zu den vergleichsweise späten Eintritten dieses Marktes zählt.

Was für einen neuen Anbieter spricht – und was dagegen

Die Ausgangsfrage war, woran sich ein neuer Anbieter in Deutschland messen lassen muss. Die Antwort ist unbequem einfach: an einer Zeile in einer amtlichen Liste, die drei Dinge nennt. Domain, Gesellschaft, Datum. Alles andere an einer Wettseite – Quoten, Liveangebot, Zahlungsarten, Bonus – lässt sich prüfen, aber es lässt sich nicht in einem Eintrag nachschlagen, und deshalb ist der Eintrag der erste Schritt und nicht der letzte.

Ein neuer Anbieter bringt in dieser Prüfung selten einen Vorteil. Wo die Marke jung ist, ist das Erlaubnisdatum oft alt, und wo das Erlaubnisdatum jung ist, handelt es sich meist um eine neue Domain eines etablierten Halters. Von den zehn Marken dieser Ordnung stammen sechs aus der Startwelle zwischen Oktober und November 2020, zwei aus 2021, und die jüngste Sportwetten-Erlaubnis datiert vom 09.03.2021. Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele bei Betway vom 02.10.2026 erinnert daran, dass die Liste fortlaufend fortgeschrieben wird – nur eben nicht im Sportwettenbereich der zehn.

Die Spielräume liegen woanders. Ein Anbieter mit langer Whitelist-Historie hat Routine in der Aufsicht, aber auch eine gewachsene Plattform mit ihren Eigenheiten. Ein Anbieter mit junger Domain bringt keine Vorteile bei den Pflichten mit: die 1.000 € im Monat über LUGAS gelten genauso, die OASIS-Abfrage läuft genauso, die Verifikation ist genauso vollständig, und die Livewetten sind nach § 21 Abs. 4 GlüStV genauso begrenzt. Wer hofft, bei einem neuen Anbieter mehr zu dürfen, hofft auf den falschen Unterschied.

Was wirklich variiert, sind drei Dinge, die in der Whitelist nicht stehen: das Sportwettprogramm, also welche der genehmigten Wettenarten ein Anbieter tatsächlich im Programm führt; die Zahlungsarten, die er aus dem nach § 6b Abs. 4 GlüStV erlaubten Rahmen auswählt; und die Bedingungen seines Willkommensangebots. Das sind die drei Stellen, an denen sich zwei lizenzierte Anbieter für einen Leser wirklich unterscheiden, und alle drei lassen sich vor der ersten Einzahlung prüfen. Alles andere ist gemeinsam und gesetzlich vorgegeben.

Die Prüfliste für den ersten Besuch bei einer Marke ist damit kurz. Steht die Domain auf der Whitelist? Stimmt die Betreibergesellschaft in den AGB mit der Zeile überein? Führt der Anbieter die Wetten, die man spielen will, einschließlich der Frage, ob Livewetten außerhalb des nach § 21 Abs. 4 erlaubten Rahmens beworben werden? Und welche Bedingungen hat das Neukundenangebot in Bezug auf Umsatz, Mindestquote und Frist? Wer diese vier Fragen beantwortet, hat den Anbieter geprüft und nicht seine Werbung.

Wer die vier Fragen nicht beantwortet, hat nichts geprüft. Das ist die Pointe, um die es hier geht, und sie richtet sich gegen die Werbung und nicht gegen den Leser.

Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern 2026

Woran erkennt man, ob ein neuer Wettanbieter eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis hat?

Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist der einzige verlässliche Test. Dort steht die Domain, die Sportwetten annehmen darf, die Betreibergesellschaft und das Erstdatum. Eine .de-Domain allein beweist nichts. Stimmt die Domain nicht mit der Sportwetten-Zeile überein, fehlt die Erlaubnis für das Sportwettenangebot.

Was folgt, wenn eine Marke nicht auf der Whitelist steht?

Ein Anbieter ohne Eintrag ist nicht an OASIS und LUGAS angebunden, und die Auszahlung des Guthabens innerhalb von fünf Werktagen bei Kontoschließung nach § 6b Abs. 6 und 7 GlüStV ist nicht geschuldet. Er kann höhere Einzahlungen zulassen, weil das gemeinsame monatliche Limit von 1.000 € ihn nicht bindet. Ein deutscher Rechtsweg über die Aufsichtsbehörde existiert nicht.

Welche Rolle spielen OASIS und das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 €?

OASIS ist das bundesweite Sperrsystem und wird bei Registrierung und Login abgefragt; eine Sperre hält mindestens drei Monate, ohne benannte Dauer mindestens ein Jahr. Das Limit von 1.000 € pro Kalendermonat läuft über die Limitdatei LUGAS und gilt über alle Anbieter hinweg, nicht pro Konto.

Wie wird die Sportwettensteuer von 5,3 % an die Quote weitergegeben?

Die Steuer nach §§ 16 bis 25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage Einsatz abzüglich der Steuer selbst, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags, und sie wird vom Veranstalter geschuldet, nicht vom Wettenden. Ob und wie er sie in seine Quoten einrechnet, entscheidet jeder Betrieb selbst; aus seinen Bedingungen lässt sich ablesen, wie er es handhabt.

Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten für ein Willkommensangebot?

Der GlüStV legt für Sportwettenboni keine Beträge, Umsatzfaktoren oder Mindestquoten fest. Alles steht in den Bedingungen des jeweiligen Betreibers, und dabei ist die Bemessungsgrundlage entscheidend: Umsatz auf den Bonus allein ist etwas anderes als Umsatz auf Bonus plus Einzahlung. Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, liegt der durchschnittliche Wert deutlich unter dem Nennbetrag; die Quote des Marktes, auf dem umgesetzt wird, senkt ihn weiter.

Welche Zahlungsmethoden sind erlaubt und warum fehlen Krypto und anonyme Mittel?

Erlaubt sind Zahlungen von einem Konto im eigenen Namen des Spielenden bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut, nach § 6b Abs. 4 GlüStV; anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Deshalb sind Krypto und anonyme Prepaid-Verfahren bei lizenzierten Anbietern nicht verfügbar, und deshalb sind Einzahlung und Auszahlung an die verifizierte Identität gebunden.

Inhalt erstellt vom Team «Serie A Wetten»